Forderungseinzug in Braunschweig und Königslutter
Forderungseinzug befasst sich mit der Beitreibung fälliger (Geld-) Forderungen. Die Forderungsbeitreibung ist kein selbständiges Rechtsgebiet, so dass sich in unterschiedlichen Gesetzen hierzu Regelungen finden, etwa im BGB, ZPO, ZVG u.a.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung beurteile ich jeden Fall auf seine spezifischen Besonderheiten und wähle für die Forderungsdurchsetzung die hierfür individuell erforderliche Eskalationsstufe. Je nach Sachlage werden außergerichtliche Mahnschreiben, gerichtliche Mahnverfahren, Klageverfahren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und konsequent durchgesetzt.
Die für die anwaltliche Inkassotätigkeit anfallenden Kosten sind vom Schuldner zu erstatten, wenn er sich mit dem Ausgleich der Forderung im Verzug befand. Zu beachten ist, dass eine Vielzahl von Gerichten die Kosten für die Einschaltung eines nichtanwaltlichen Inkassounternehmens als nicht (oder nicht voll) erstattungsfähig ansieht. Inkassotätigkeit sollte deshalb von Rechtsanwälten durchgeführt werden.