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Bürogemeinschaft

In unserer Bürogemeinschaft wird ein Zimmer frei. Wir suchen daher eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt (m/w/d) oder eine Steuerberaterin/ einen Steuerberater (m/w/d) für unsere Bürogemeinschaft. Unsere Bürogemeinschaft besteht aus zwei Rechtsanwälten. Die Kanzlei liegt in zentraler Lage von Braunschweig, neben der Rechtsanwaltskammer. Bei Interesse wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Neue Pflichten für Arbeitgeber bei Neueinstellungen seit dem 1. August 2022

Alle Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten seit dem 1. August 2022 mehr Informationen mitteilen. Rechtsgrundlage ist eine Änderung des Nachweisgesetzes.

Die neuen Pflichten gelten bei Neueinstellungen ab dem 1. August 2022. Arbeitgeber müssen jetzt ihre Arbeitsvertragsmuster überprüfen und entsprechend anpassen.

Wir sind gerne bei der Überprüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen behilflich.

Kontaktieren Sie uns.

Diesel Skandal: Sie benötigen einen Terminsvertreter?

Wir übernehmen gerne Verhandlungstermine am Landgericht und am Oberlandesgericht Braunschweig im Diesel Skandal für Kolleginnen und Kollegen.

Unsere Kanzlei befindet sich fußläufig in jeweils fünfminütiger Entfernung  zum Landgericht Braunschweig und zum Oberlandesgericht Braunschweig.

Auch in anderen Rechtsgebieten bieten wir eine professionelle Terminsvertretung an. 

Kontaktieren Sie uns.

Covid-19

Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Deshalb bitten wir um Beachtung folgender Hinweise: Wir sind weiterhin für Sie erreichbar und bearbeiten Ihre Aufträge wie bisher zeitnah und umfassend. Um Ihre und die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen zu gewährleisten, planen wir, persönliche Kontakte auf das erforderliche Maß zu beschränken. 

Zur Gewährleistung unserer gewohnten Beratungsqualität halten wir verschiedene Zeitfenster für persönliche Termine offen.  Wir wollen dadurch erreichen, dass Sie möglichst nicht mit Dritten in unseren Kanzleiräumen in Kontakt kommen. In geeigneten Fällen sind auch Telefontermine möglich. Sprechen Sie uns hierzu an!

BGH bleibt dabei: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten

Der Bundesgerichtshof bleibt auch in einer aktuellen Entscheidung beim Verbot für den Bauherrn, den Schaden auf der Basis sogenannter fiktiver Mängelbeseitigungskosten abstrakt abzurechnen – also „abzukassieren“ und dann tatsächlich nichts am Objekt zu machen.

Er hält an seiner Rechtsprechung aus dem Jahre 2018 (Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17fest, wonach der Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) nicht anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden darf. 

Quelle: BGH, Beschluss vom 08.10.2020, VII ARZ 1/20

LG München I: Zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingten Schließungen

Ob im Rahmen der Infektionsschutzabwehr behördlich allgemein verfügte Betriebsverbote Einfluss auf die Mietzahlungspflicht von Gewerbemietern haben, ist in Literatur und Rechtsprechung mittlerweile lebhaft umstritten. Das LG München I (Endurteil vom 22.09.2020 - 3 O 4495/20) billigt dem Mieter rechtliche Kürzungsmöglichkeiten zu. 

Die Gegenansicht dazu vertritt das LG Heidelberg mit Urteil vom 30.07.2020 (Az.: 5 O 66/20). Die momentan auszumachende „herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur“ folgt der letztgenannten Ansicht und verlangt vom Gewerbemieter auch ungekürzte Mietzahlungen während der Zeit behördlich verfügter Betriebsverbote.

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